KNT-SunLight / Meisterbetrieb für die Anfertigung und Vertrieb von Edelstahl- und Designerlampen / Sonnenlampe_Leuchtmittel_LED

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KNT-SunLight / AGB

Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KNT-SunLight, Tihomir Klajic mit Sitz in Kahl am Main.

1.Geltung Vertragsinhalt
a) Die AGB gelten spätestens mit Zugang des Durchschlages Ihres Auftrages bzw. mit Zugang des Lieferscheins für alle mit uns getätigten Geschäfte. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Erklärungen des Bestellers bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
B) Zusicherungen im Sinne des Gesetzes liegen nur vor, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich als solche bestätigen.
C) ist der Besteller Kaufmann gelten ergänzend die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE.

2.Preise
a)Die Preise werden in Euro angegeben. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert berechnet.

3.Zahlungsbedingungen nach Ersteigerung
a)Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
b)Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Besteller, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 GBG bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung nicht nachgekommen sind. Die Abtretung einer Forderung des Bestellers gegen uns, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund diese beruht, ist unzulässig.

4.Lieferung und Lieferzeit
a)Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
b)Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten, solange dies für den Besteller zumutbar ist. Für vergriffene Artikel liefern wir, falls nicht ausdrücklich vom Besteller abgelehnt, gleichwertigen Ersatz. In diesem Fall informieren wir den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
c)Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar.
d)Lieferfristen laufen erst ab vollständiger technischer Klärung bzw. bei Vereinbarung einer Anzahlung nach deren Eingang.
e)Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller nur nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen gemeldet. Ansprüche auf Schadenersatz können vom Besteller nur gestellt werden, wenn uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, wobei nur der dem Besteller unmittelbar entstandene Schaden ersetzt werden muss. Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit, kann der Besteller nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten oder nur denn Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für sich kein Interesse hat. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern den Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die §§ 313 und 314 GBG bleiben unberührt.

5.Versand, Gefahrübergang, Abnahme
a)Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, gehen die Gefahren in jedem Fall auf den Besteller über. Soweit wir die Gefahr zu tragen haben, ist unsere Gefahrtragungspflicht auf die Gefahren beschränkt, die nach den normalen fpa-bedingungen versicherbar sind. Darüber hinaus gehende Gefahren trägt der Besteller vom Zeitpunkt der Konkretisierung der Ware an.
b)Nimmt der Besteller die vertragsgemäße Ware nicht ab, können wir schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen verbunden mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist eine weitere Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder die Besteller einen geringeren Schaden nachweisen.

6.Eigentumsvorbehalt
a)Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Barzahlungen, Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltensware- auch durch Einbau- im normalen Geschäftsverkehr ermächtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller hat erhaltene Zahlungen besondert aufzubewahren und sofort an uns weiterzuleiten.
c) Wird Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehalsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert entspricht. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung solange ermächtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
d) Der Besteller hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Schäden zu versichern.
e) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasen des Bestellers.
f) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit der Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Besteller über.

7.Mängelrüge, Mängelhaftung und Haftung
a)Der Besteller welcher Kaufmann im Sinne des HGB ist, hat alle erkennbaren (nicht nur offensichtlichen) Mängel, Fehlmengen und Falschanlieferungen unverzüglich nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen nach Lieferung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform kann nicht durch eine elektronische Form ersetzt werden. Zeigt sich später ein Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen gilt die Vorschrift zu 7 b) sinngemäß. Gegenüber Kaufleuten wird die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung auf 1 Jahr nach Auslieferung begrenzt. Dies gilt nicht für Waren, deren gewöhnliche Nutzungsdauer ohnehin aufgrund der Beschaffenheit der Ware (z.B. bei Leuchtmitteln) kürzer ist.
b)Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird bei Mängeln zunächst nur Nacherfüllung geschuldet. Sollte eine Nacherfüllung zweimal scheitern, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und der mangelhaften Ware. Das gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistisch verursacht haben.
c)Gibt der Besteller uns keine Gelegenheit uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben nicht unverzüglich zur Prüfung zur Verfügung, entfallen alle Mängelhaftungsansprüche.
d)Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferungen.
E) Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, seitens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Schäden, die bei bei einer Nachbesserung verursacht werden. Die Einschränkung gilt nur, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners betroffen ist.
f)Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände verjähren Mängelhaftungsansprüche
Gegenüber Verbrauchern binnen eines Jahres nach Auslieferung. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Haftung für Mängel.
g)Für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Artikel entstehen, wird nicht gehaftet.
h)Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Waren, nicht jedoch auf etwaige Folgekosten (z.B. Kosten für Montage und Demontage).
8.Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht unseres Sitzes in Aschaffenburg zuständig, soweit der Besteller Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

8. Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen [1 Monat] durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Kontaktformular Homepage), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

KNT-Sunlight
Tihomir Klajic
Umgehungsstraße 14, 63796 Kahl am Main

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

9.Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Reparaturen sind sofort netto ohne Abzug abzurechnen. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 4 und 5 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.

10.Anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.
Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.



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